Abrechnung für privat Versicherte und Selbstzahlende

Die Kostenübernahme ist durch alle privaten Krankenversicherungen prinzipiell möglich. Für Selbstzahlende können unter Umständen in prekären finanziellen Situationen Vergünstigungen angeboten werden.

Abrechnung für gesetzlich Versicherte über das Kostenerstattungsverfahren

Sollten gesetzlich Versicherte keinen Therapieplatz bei Psychotherapeut:innen mit Kassensitz finden, so können Sie unter Umständen auch bei psychologischen Psychotherapeut:innen ohne Kassensitz wie mir über die Krankenkassen behandelt werden. Gerne bespreche ich mit Ihnen diese Möglichkeit in einem kurzen Telefonat.