Die Kostenübernahme ist durch alle privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe prinzipiell möglich. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar für Psychotherapeutische Sprechstunde beträgt demnach 134,06 Euro für 50 Minuten.
Für gesetzlich Versicherte gibt es bei mir, da ich keinen Kassensitz habe, leider nur die Möglichkeit des Kostenerstattungsverfahrens, welches aber etwas umständlich und ohne Erfolgsgarantie ist und z.B. hier erklärt wird. Gegebenenfalls macht es auch frühzeitig Sinn, bei der Krankenkasse anzurufen und zu fragen, welche Unterlagen beziehungsweise Nachweise Sie benötigen. Ein Erstgespräch muss bereits vor dem Antrag erfolgen, sodass dies in der Regel leider selbst gezahlt werden muss. Je nachdem, wie viel von den Unterlagen (unter dem Link beschrieben) sie bereits gesammelt und dokumentiert haben, macht es eventuell Sinn, zunächst zu warten, ob sie einen Platz über die reguläre Kassentherapie bekommen und sich dann nochmal zu melden, wenn Sie erfolglos waren und genügend Ablehnungen "gesammelt" haben.